Während des vergangenen harten Lock Downs,
wendete sich eine Buchhändlerin an den Gesundheitsminister.
Sie ersuchte um Erlaubnis, vorher bereits verkaufte Bücher,
kontaktfrei an die Käufer abgeben zu dürfen.
Tatsächlich wurde sie, völlig überraschend,
zu einem persönlichen Gespräch geladen.
In diesem erkundete der Herr Minister sehr freundlich das Anliegen
der Bürgerin, zeigte sich interessiert und durchaus auch verständnisvoll.
Allerdings könne, er zu seinem Bedauern, die Frage nach Bewilligung
leider nicht in Erwägung ziehen.
Seine MitarbeiterInnen wären zur Zeit völlig überlastet.
Aber, ob sie nicht vielleicht einen guten Anwalt kenne, der sich des Falls annehmen könnte?
Ich hoffe auf gute Erfindung!